Die Organe der ORTHEGROH eG

In einer Genossenschaft sind die Strukturen klar definiert und bestehen aus drei wesentlichen Organen: der Generalversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand.

Die Generalversammlung ist das Herzstück der genossenschaftlichen Mitbestimmung.

Hier können Mitglieder die grundlegenden Leitlinien der Genossenschaft aktiv gestalten und bei wichtigen Entscheidungen abstimmen, was die demokratische Teilhabe und kollektive Verantwortung fördert.

Der Aufsichtsrat überwacht und unterstützt die Geschäftsleitung.

Die ehrenamtlichen Mitglieder bieten wertvolle Beratung und strategische Unterstützung. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die durch die General- bzw. Vertreterversammlung gewählt werden, was die Rechenschaftspflicht und die Verbindung zur Mitgliedschaft stärkt.

von links: Michael Graf (Orthopädietechnik Graf GmbH), Burkhard Püttmann (Sanitätshaus Püttmann), Aurelia Schnitzlein-Funk (Schnitzlein's Sanitätshaus GmbH), Thomas Sax (Sanitätshaus Thomas Sax), Gabriele Baaß (Sanitätshaus Buder), Gerd Frey (Firma Stähle & Co. GmbH)

Der Vorstand ist für die operative Leitung verantwortlich und wird vom Aufsichtsrat bestellt.

Er vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich und wahrt deren Interessen. Diese klare Aufgabenteilung gewährleistet eine effektive und transparente Führung der Genossenschaft.

von links: Andreas Bolsinger, Patrizia Patzke, Stefan Hartmann, Lisa Kurz, Raphael Bernhart