Ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird, hängt von diversen unternehmensspezifischen Faktoren ab.
Mit Unterstützung durch die HAWE erstellen Sie alle geforderten Dokumentationen und Verfahrensverzeichnisse, sowie alle Dokumente zum Datenschutz. Bei aufkommenden Fragen steht Ihnen das Team sowohl telefonisch als auch vor Ort zur Verfügung.
Da die DSGVO zahlreiche Öffnungsklauseln enthält, verbleibt den nationalen Gesetzgebern ein gewisser eigener Regelungsspielraum. In Deutschland wird hiervon im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.) Gebrauch gemacht. Das BDSG n. F. stellt aber nur noch ein Begleitgesetz dar – d. h. zunächst sind die Vorschriften der DSGVO maßgeblich und lediglich ergänzend ist das BDSG n. F. heranzuziehen.
1. Möglichkeit:
Diese Vereinbarung beinhaltet neben der Stellung des externen DSB (Datenschutzbeauftragter) die fortlaufende Nutzung des Portals „datenschutz.orthegroh.de“ mit der laufenden Aktualisierung der erforderlichen Dokumente.
2. Möglichkeit:
In diesem Portal finden Sie alle erforderlichen Informationen, sowie Mustervorlagen zur Erstellung der notwendigen Dokumente.
Wir sind für Sie da:
Carina Kratz und Nathalie Schlachter
Tel.: 06633-183270
E-Mail: serviceleistungen@orthegroh.de