§ 1 Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für die Dauer der Lieferbeziehung in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferung des Verkäufers mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bestimmungen des Käufers gelten ohne Zustimmung des Verkäufers insbesondere dann nicht, wenn der Käufer bei der Bestellung auf seine AGB verweist und der Verkäufer den AGB des Käufers nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Angebote
§ 3 Lieferung von ORTHEGROH Lager-Handelsware, Kontrahierungsverbot.
Berechnung, Rücknahme, Verpackung
§ 4 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
Lieferfristen gelten unter der Voraussetzung eines ungestörten Ablaufes, sind aber nicht verbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Fällt der Liefertag auf einen Feiertag, entfällt in dieser Woche die „Frei-Haus-Lieferung“. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Anlieferung frei Abladestelle des Käufers. Arbeitskämpfe und unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Fall der Unmöglichkeit von der Einhaltung einer Lieferfrist.
§ 5 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
§ 6 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
§ 7 Eigentumsvorbehalt und SEPA-Lastschriftmandat
§ 8 Rechte zugunsten des Verkäufers bei Mitgliedschaft des Käufers
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Regelungen – gleich, aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen vorbehaltlich § 306 Abs. 3 BGB nicht berührt.
Der Vorstand der ORTHEGROH eG Homberg, den 20. Dezember 2024