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Juristische Beratung

Sobald Sie als ORTHEGROH-Mitglied dem Rechtshilfe-Service beigetreten sind, können Sie Ihren gesetzlich krankenversicherten Kunden Rechtsschutz gewähren.

Rechtshilfe-Service: Ein deutlicher Vorteil, wenn es darum geht, abgelehnte Versorgungsansprüche Ihrer Kunden bei orthopädischen und technischen Hilfsmitteln vor dem Sozialgericht durchzusetzen; denn Ansprüche gegenüber den Kostenträgern können nur vom Versicherten geltend gemacht werden.

Juristische Beratung:

Die ORTHEGROH Partner-Kanzleien beraten Sie und Ihre Kunden juristisch bei der Durchsetzung von Leistungsanträgen sowie Kostenvoranschlägen und unterstützen bei Ihren Widerspruchsverfahren.

Ihr Service für Ihre Kunden:

  • Rechtsschutzversicherung für Ihre gesetzlich krankenversicherten Kunden zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Versorgung mit technischen Hilfsmitteln (Mindestbetrag der Versorgung 150,00 € brutto) – auch für Sozialgerichtsverfahren.
  • Für das Widerspruchsverfahren gilt je Versicherungsfall eine Servicepauschale von 150,00 €

Das bedeutet für Sie:

Durch den kostenlosen Beitritt Ihres Hauses zum ORTHEGROH Rechtshilfe-Service ist Ihr Kunde automatisch rechtsschutzversichert. Diese Rechtsschutzversicherung greift immer dann, wenn Ihr Kunde keine Absicherung über eine eigene Rechtsschutzversicherung vorweisen kann.

Ihre Vorteile:

  • Ihre Kunden kommen zu den dringend benötigten orthopädischen Hilfsmitteln und anderen technischen Hilfen
  • Höhere Auftragszahlen
  • Hoher Servicefaktor – hohe Kundenzufriedenheit!
  • Hervorragendes Ansehen bei den Kooperationspartnern Krankenhaus und Pflegeheim, da auch deren Patienten und Bewohner über Sie rechtsschutzversichert sind

Wir sind für Sie da:

Carina Kratz und Nathalie Schlachter

Tel.: 06633-183270
E-Mail: serviceleistungen@orthegroh.de

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