Rechtshilfe-Service: Ein deutlicher Vorteil, wenn es darum geht, abgelehnte Versorgungsansprüche Ihrer Kunden bei orthopädischen und technischen Hilfsmitteln vor dem Sozialgericht durchzusetzen; denn Ansprüche gegenüber den Kostenträgern können nur vom Versicherten geltend gemacht werden.
Juristische Beratung:
Die ORTHEGROH Partner-Kanzleien beraten Sie und Ihre Kunden juristisch bei der Durchsetzung von Leistungsanträgen sowie Kostenvoranschlägen und unterstützen bei Ihren Widerspruchsverfahren.
Ihr Service für Ihre Kunden:
- Rechtsschutzversicherung für Ihre gesetzlich krankenversicherten Kunden zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Versorgung mit technischen Hilfsmitteln (Mindestbetrag der Versorgung 150,00 € brutto) – auch für Sozialgerichtsverfahren.
- Für das Widerspruchsverfahren gilt je Versicherungsfall eine Servicepauschale von 150,00 €
Das bedeutet für Sie:
Durch den kostenlosen Beitritt Ihres Hauses zum ORTHEGROH Rechtshilfe-Service ist Ihr Kunde automatisch rechtsschutzversichert. Diese Rechtsschutzversicherung greift immer dann, wenn Ihr Kunde keine Absicherung über eine eigene Rechtsschutzversicherung vorweisen kann.
Ihre Vorteile:
- Ihre Kunden kommen zu den dringend benötigten orthopädischen Hilfsmitteln und anderen technischen Hilfen
- Höhere Auftragszahlen
- Hoher Servicefaktor – hohe Kundenzufriedenheit!
- Hervorragendes Ansehen bei den Kooperationspartnern Krankenhaus und Pflegeheim, da auch deren Patienten und Bewohner über Sie rechtsschutzversichert sind